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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.naturpark-obere-donau.de veröffentlichten Inhalte des Naturparks Obere Donau e.V. .

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 04.02.2025 durchgeführten Selbstbewertung

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.

Die Anpassung an die Anforderungen der Barrierefreiheit auf dieser, in die Jahr gekommenen Website ist aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG nicht umsetzbar, da sich die komplette Homepage des Naturparks Obere Donau e. V. momentan im Relaunch-Prozess befindet und es zeitnah eine neue Vereinshomepage geben wird, die dann selbstverständlich den Anforderungen des BGG und der BITV 2.0 entsprechen wird.

 

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 04.02.2025 erstellt und überprüft.

 

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Wenn Sie durch bestehende Barrieren eingeschränkt werden oder  Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen möchten, stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung:

Naturpark Obere Donau e. V.
Wolterstraße 16
88731 Beuron
Tel.: 07466 9280 - 0
Email: kontakt@naturpark-obere-donau.de

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

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