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Zu Wasser unterwegs

Bootfahren im Naturpark

Das Bootfahren auf der Donau stellt für viele Besucher den absoluten Höhepunkt ihres Aufenthalts im Naturpark dar. Die Landschaft vom Wasser aus zu erkunden ist ein ganz besonderes Erlebnis. Da es sich beim Oberen Donautal um ein einzigartiges und ökologisch sehr sensibles Gebiet handelt sind jedoch einige Dinge zu beachten, damit nach Ihnen noch viele Menschen die Ruhe und Vielfalt der Natur genießen können. Alle wichtigen Informationen zur Planung Ihrer Bootstour auf der Donau finden Sie auf dem Infoblatt Bootfahren.

 

Vor der Planung einer Bootsfahrt im Landkreis Sigmaringen sollten Sie zuerst den Pegel der Donau bei der Hochwasserzentrale Baden-Württemberg zur groben Orientierung prüfen.

  • Online: Pegel in Beuron, mind. 53 cm oder mehr - für Fahrten von Hausen im Tal - Scheer
  • Online: Pegel in Hundersingen, mind. 56 cm oder mehr - für Fahrten von Scheer - Hundersingen
  • Telefonisch: 07466-19700 (Beuron),  07586/19700 (Hundersingen) 

 

Der Pegelstand um 8:00 Uhr (bzw. 18:00 Uhr am Vorabend) ist maßgeblich. Bei Pegelständen unter 53 cm bzw. 56 cm und anhaltender Trockenheit müssen Sie von längeren Sperrungen ausgehen. Dauerhafte Änderungen bringen in diesen Fällen meist nur sehr starke Gewitter oder starker, mehrstündiger Dauerregen.

Die Bootssaison beginnt für gewerbliche Vermieter und für Privatfahrende mit eigenen Booten am 1. Mai und endet am 3. Oktober. Für Sportkanuten (DKV - Mitglieder) gelten abweichende Zeiten. 

Wer mit einem eigenen Boot unterwegs ist, benötigt einen Befahrungsschein. Dieser ist online bei der Donautaltouristik für 5€ erhältlich. Für Mitglieder in Kanuvereinen gilt ein separates Kontingent, Vereinsmitglieder erhalten Befahrungsscheine bei uns am Haus der Natur ( 07466/92800,  kontakt@naturpark-obere-donau.de).

 

 

 

Sei auch Du bewusstWild beim Bootfahren, indem Du...

 

  1. auf der Flussmitte der Donau bleibst und die ausgewiesenen Ein- und Ausstiegsstellen nutzt. So wird das Brutgeschäft der Wasservögel nicht unnötig gestört. 

  2. Dich an die Zeiten für den Ein- und Ausstieg hältst. 

  3. bei der Planung deiner Aktivität auf wertvolle Wildtier-Lebensräume und deren Verhaltensregeln achtest. Auf deiner Tour können besonders geschützte Gebiete für Wildtiere liegen (bspw. Wildruhe- oder Naturschutzgebiete...). Informiere dich über deren Regeln und toleriere kurzzeitige Sperrungen aufgrund von Naturschutzmaßnahmen oder der Unterschreitung des Mindestflusspegels.

Weitere Infos unter www.bewusstWild.de

Unser Infoblatt zur Bootfahr-Regelung

  • Bootfahr-Regelung

    Im Info-Blatt finden Sie alle Informationen rund ums Bootfahren im Oberen Donautal kurz zusammengefasst.

  • English Version

    Here, you can find important information about paddling on the Danube.

Gewerbliche Bootsvermieter im Oberen Donautal

 

Bei diesen Bootsvermietern ist es möglich, sich ein Boot auszuleihen. Sie müssen dann nicht extra einen Befahrungsschein beantragen, sondern bekommen diesen, im Rahmen des Kontingentes, bei der Ausgabe des Bootes.

 

Beuron

Herr Irion

Kreenheinstetterstraße 11

88631 Beuron - Hausen i.T.

Tel.: 07466 / 1525

Info@donautal-touristik.de

www.donautal-touristik.de

 

BESI Kanu & Sport, Hr. Belthle

Zum Hammer 3

88631 Beuron - Thiergarten

Tel.: 07570 / 550

info@jackrattle.de

www.jackrattle.de

 

Sigmaringen

Michel Doll

www.donautal-kanuverleih.de

Tel. 0173 8603075

info@donautal-kanuverleih.de

Bei der Brücke 1

72488 Sigmaringen-Gutenstein

  • Privatfahrende mit eigenem Boot:

Donautal-Touristik, online unter https://donautal-touristik.de/privatkontingent/ (bis 9:00 Uhr am Tag der Fahrt)

 

  • Langstrecken-Paddler und DKV-Mitglieder:

Haus der Natur, Beuron

erreichbar werktags von 09:00 - 17:00 Uhr.

Tel.: 07466 - 9280-0 
per Mail: kontakt@naturpark-obere-donau.de

 

 

Hier gilt bei größeren Gruppen, je früher desto besser. Es reicht aber unter der Woche, oder bei kritischem Pegelstand auch noch ein bis zwei Tage vorher oder gar am Tag der Fahrt bis 9 Uhr. Allerdings steigt dann das Risiko, dass eventuell einzelne Einstiegstellen bereits ausgebucht sind.

Dies ist in Abhängigkeit von Winterniederschlägen, größeren Regenereignissen und längeren Trockenperioden natürlich von Jahr zu Jahr sehr verschieden. Besonders oft herrscht aber Niedrigwasser ab der zweiten Julihälfte, im August, sowie im September. Es traten aber auch schon Phasen im Mai und Juni auf.

Hier gilt Ähnliches, besonders kritisch sind hier die Monate Mai und Juni, sowie gelegentlich der Juli bei Starkregenereignissen.

Nein. Mit der Miete eines Bootes bei den ortsansässigen Verleihern ist Ihr Boot im gewerblichen Kontingent registriert und Sie brauchen keinen speziellen Befahrungsschein, dieser ist nur nötig bei der Nutzung privater (eigener) Boote.

Nein, da es sich um eine Bearbeitungsgebühr handelt und die Gebühr zudem die tatsächlich entstehenden Kosten für Beratung und Bearbeitung nur sehr eingeschränkt abdeckt.

Befahrungsscheine müssen mitgeführt werden und bei Bedarf den beauftragten Kontrollpersonen vorgezeigt werden. Bei Verstößen erfolgt eine Sanktionierung.

Nein, da es sich um eine naturschutzrechtliche Befahrungsregel handelt. Aber: Ab Wasserständen von über 120 cm in Beuron gemessen, sollten nur noch geübte Paddler die Donau befahren. Bootsvermieter verzichten dann auf das Einsetzen von Booten.

Nein, es werden keinerlei Ausnahmen erteilt (überwiegend Naturschutzgebiet und nur geringer Wasserstand wegen Donaustollen).

Nein. Auch DKV-Mitglieder erhalten nur vom 1.7.bis 15.2. Befahrungsscheine für diesen Bereich und Fahrten sind nur zulässig bei einem Wasserstand von 78 cm und mehr, gemessen am Pegel Beuron, dies ist nicht allzu häufig der Fall.

Grundsätzlich ist die Donau ab Donaueschingen bei ausreichendem Wasserstand befahrbar. Es gilt jedoch ein Mindestpegel von 45 cm (Pegeltelefon 0771/19700) und es müssen die festgelegten Ein- und Ausstiegstellen genutzt werden.

Es gibt Befahrungsscheine für Langstreckenpaddler, die Mitglied in einem Kanuverein sind und die Donau auch in den Landkreisen Biberach und Alb-Donau-Kreis befahren wollen. Da diese stark von Ihren persönlichen Planungen und der Jahreszeit abhängig sind, setzen Sie sich bitte telefonisch oder per Mail mit uns in Verbindung.

Ja. Diese sehen ein Fahrverbot bis zum 1.7. eines jeden Jahres vor. Ausnahmen hiervon gibt es für Langstreckenpaddler. Sollte der Pegel in Hundersingen weniger als 50 Zentimeter betragen, dann sind für gewerbliche Anbieter keine Befahrungen gestattet. Private Bootsfahrer mit eigenem Boot sind von dieser Regelung ausgenommen und dürfen fahren. Bitte bedenken Sie, dass bei diesen niedrigen Wasserständen die Befahrung schwierig ist und wenig Spaß macht. Bitte setzen Sie sich zur Beratung direkt per Telefon oder Mail mit uns in Verbindung, wenn Sie Befahrungsscheine zu landkreisübergreifenden Bootstouren benötigen. 

Ein Befahrungsschein für ein Boot kostet ab dem 1.1.2019 5€ pro Tag.

Im Prinzip ja, aber es wird, wegen der Gefahren, dringend davon abgeraten. Außerdem sollten immer Schwimmwesten getragen werden.

Für Personen ja, Boote werden hingegen nicht mitgenommen, es sei denn sie können zusammengefaltet und leicht transportiert werden. Am Bahnhof Beuron und etwas eingeschränkt auch am Bahnhof Hausen im Tal halten alle 2 Stunden Züge aus Richtung Sigmaringen (Tuttlingen). Von 1. Mai bis Mitte Oktober fährt zusätzlich an Feiertagen, Samstagen und Sonntagen der Naturpark-Express, der außer in Beuron und Hausen auch in Thiergarten hält. Inzigkofen, Dietfurt und Gutenstein sind keine Bahnhalte, ebenso Scheer am weiter unten liegenden Abschnitt. Die Strecke Herbertingen-Sigmaringen wird mindestens im Stundentakt bedient, mit Halten in Herbertingen, Mengen, Sigmaringendorf und Sigmaringen. Auch Busse verkehren auf der Strecke Sigmaringen-Tuttlingen (Linie 50) mit allerdings nur recht wenigen Fahrten am Wochenende und während der Ferienzeiten.

Nein, Campen ist generell in einem Streifen von 200 Meter Breite links und rechts des Flusses verboten. Bitte benützen Sie die offiziellen Campingplätze (Wagenburg in Hausen im Tal und Sigmaringen), Jugendgruppen auch die Jugendzeltplätze (Anmeldung).

Ja, aber nur mit Booten die maximal vier Personen Platz bieten. Aufgrund der Beschädigungsgefahr des Bootes durch Steine etc. sind Fahrten nur bei höheren Wasserständen zu empfehlen. Ähnliches gilt auch für Faltboote.

Dies ist technisch meist nicht möglich und auch nicht in der Bootsverordnung vorgesehen. Bitte unterlassen Sie dies daher.

Prinzipiell ist dies möglich, es bestehen auch keine Regelungen für diesen Streckenabschnitt und es sind keine Befahrungsscheine etc. erforderlich. Aber: Aufgrund der Donauversickerung bei Immendingen ist eine Befahrung mangels ausreichend Wasser praktisch nur während längerer Hochwasserphasen technisch überhaupt möglich und es gibt auch keinerlei Infrastruktur. Besichtigen Sie die Donauversickerung besser zu Fuß.

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