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Schutz durch Nutzung

Naturparke in Deutschland

 

In Deutschland gelten Naturparke als Großschutzgebiete und unterliegen den gesetzlichen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes §27. Nach diesen Vorgaben sollen die einzigartigen Kulturlandschaften geschützt werden und als Vorbildregionen für sanften Tourismus und nachhaltige Regionalentwicklung gelten. Zu Grunde liegend ist hierbei der Gedanke, dass die Kulturlandschaft, die über Jahrhunderte menschlicher Nutzung entstanden ist und wertvolle Lebensräume für teilweise seltene Arten bietet, nur dann erhalten werden kann, wenn sie auch weiterhin schonend genutzt wird und die Menschen für die hohe Wertigkeit dieser Landschaften sensibilisiert werden.

Aktuell gibt es in Deutschland 103 Naturparke, welche einen Flächenanteil von 27% der Bundesrepublik ausmachen.
Jedes Bundesland, aber auch jeder Naturpark für sich, hat dabei seine eigenen Ziele, die auf die nachhaltige Regionalentwicklung der jeweiligen Region abgestimmt sind. Diese Leitlinien werden im jeweiligen Naturparkplan individuell definiert.

In Baden – Württemberg haben sich die sieben hiesigen Naturparke, die fast ein Drittel der Landesfläche ausmachen, zur AG Naturparke Baden – Württemberg zusammengeschlossen und veröffentlichen u.a. zusammen einmal im Jahr das kostenlose Magazin #Naturpark, welches in den Naturparken erhältlich ist, unter www.naturparke-bw.de heruntergeladen, oder direkt kostenlos bei uns bestellt werden kann.

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